Hausbesuche
Sie rufen an
wir kommen
...führen
wir durch aus Altersgründen, auf Grund einer Behinderung oder
Verletzung, die es aus medizinischer Sicht notwendig macht.

Bitte beachten:
Der Hausbesuch wird nur
dann ärztlich verordnet, wenn der Patient aus medizinischen Gründen
keine Praxis aufsuchen kann. Das heißt, die Krankenkassen bezahlen
den Hausbesuch nur dann, wenn dieser durch den Arzt verordnet
wurde.
Natürlich besteht auch
die Möglichkeit, bei einem vom Arzt verordneten Rezept die Gebühren
für einen Hausbesuch selber zu tragen, wenn dieser nicht verordnet
worden ist.